15. Ein kostenpflichtiger Eintrag wird zunächst mit einer Laufzeit von einem Jahr (oder einer Aktionszeit) abgeschlossen und verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch den Inserenten/Gastgeber eine Verlängerung gewünscht wird..
Das GLT wird den Gastgeber/Inserenten durch eine neue Rechnung rechtzeitig an das Vertragende erinnern, um eine Verlängerung zu ermöglichen.
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